Gute Ausgangslage für die Freigabe
Dokumentieren Sie die geprüfte Werbefassung, das konkrete Modell, das Energieetikett, das Klassenspektrum und den einschlägigen delegierten Rechtsakt.
Welche Energieeffizienzklasse und welches Klassenspektrum in Werbung für ein bestimmtes Modell sichtbar angegeben werden müssen.
, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
Wer ein energieverbrauchsrelevantes Produktmodell online bewirbt, muss in visuell wahrnehmbarer Werbung die Energieeffizienzklasse und das verfügbare Klassenspektrum auf dem Etikett angeben. Die Pflicht folgt aus Art. 6 lit. a der Verordnung (EU) 2017/1369.
Für die konkrete Freigabe sind drei Punkte zusammenzuführen: Welches Modell wird beworben, welches Energieetikett gilt für dieses Modell und welches Klassenspektrum ist darauf verfügbar? Produktseite, Vergleichsfeed und Banner können unterschiedliche Fassungen haben, die jeweils mit dem Modellbezug geprüft werden müssen.
Dieser Beitrag bietet einen fokussierten Freigabe-Check für Energieeffizienzangaben in der Werbung. Der produktspezifische delegierte Rechtsakt und weitere Werbeaussagen bleiben gesondert zu prüfen.
Der kurze Prüfpfad ordnet die konkrete Werbefassung ein. Er ersetzt keine vollständige Prüfung aller produktbezogenen Kennzeichnungspflichten.
Modell, Etikett, Klassenspektrum und Werbefassung bestimmen den nächsten Prüfungsschritt.
Ordnen Sie die konkrete Anzeige oder Unterlage vor der Detailprüfung ein.
Dokumentieren Sie die geprüfte Werbefassung, das konkrete Modell, das Energieetikett, das Klassenspektrum und den einschlägigen delegierten Rechtsakt.
Halten Sie die Veröffentlichung zurück, bis Modell, Klasse und Klassenspektrum in derselben Werbefassung eindeutig und anhand des passenden Etiketts geprüft sind.
Art. 6 lit. a der Verordnung (EU) 2017/1369 verpflichtet Lieferanten und Händler, in visuell wahrnehmbarer Werbung für ein bestimmtes Modell die Energieeffizienzklasse und das verfügbare Klassenspektrum auf dem Etikett anzugeben. Die Pflicht knüpft an die Werbung für das konkrete Modell an.
Für die Freigabe müssen daher zwei Angaben zusammenpassen: die Klasse des beworbenen Modells und das Klassenspektrum, das auf dem für dieses Produkt geltenden Energieetikett vorgesehen ist. Eine isolierte Klassenangabe oder ein Klassenspektrum aus einer anderen Produktgruppe bildet diese Prüfung nicht ab.
Die Norm nennt in dieser Bestimmung die Klasse und das Klassenspektrum. Welche Skala und welche weiteren Etikettangaben gelten, richtet sich nach dem einschlägigen delegierten Rechtsakt für die jeweilige Produktgruppe.
Der erste Kontrollpunkt ist die Modellidentität. Die Anzeige muss einer eindeutigen Modellbezeichnung oder Modellnummer zugeordnet werden können. Bei Varianten mit unterschiedlicher Ausstattung, Größe oder Energiekennzeichnung darf die Freigabe nicht pauschal für die gesamte Produktfamilie erfolgen.
Danach ist der delegierte Rechtsakt für die Produktgruppe festzuhalten. Er bestimmt, welches Etikettenschema und welches Klassenspektrum für das Modell maßgeblich sind. Dieser Abgleich verhindert, dass redaktionelle Vorlagen eine alte Skala oder Angaben eines verwandten Produkts übernehmen.
Für die Akte genügen als Startpunkt die Modellnummer, die Produktgruppe, das aktuelle Energieetikett und der identifizierte delegierte Rechtsakt. Bei einem Modellwechsel beginnt der Abgleich erneut.
Die beiden Angaben gehören in die visuell wahrnehmbare Werbeaussage. Ein Hinweis ausschließlich in einer nachgelagerten Datei oder in einem nicht ohne Weiteres erreichbaren Dokument ersetzt die Prüfung der Werbefläche nicht.
Bei Bannern, Kacheln, Preisvergleichsfeeds und dynamisch ausgespielten Anzeigen ist deshalb die konkrete Darstellung des jeweiligen Modells zu prüfen. Die Freigabe sollte zeigen, an welcher Stelle die Klasse und das Klassenspektrum erscheinen und welcher Modellbezug hergestellt wird.
Wird die Klasse in einer Grafik dargestellt, muss die Redaktion die verwendete Grafikversion mit dem aktuellen Etikett abgleichen. Eine aussagekräftige interne Freigabenotiz enthält die Anzeige, den Modellbezug, den Stand der Daten und die Quelle der Etikettangaben.
Art. 6 lit. a erfasst neben visuell wahrnehmbarer Werbung auch technisches Werbematerial. Bei Unterlagen, die konkrete technische Parameter oder Leistungsmerkmale des Modells vermitteln, ist daher dieselbe Modell- und Etikettprüfung vorzusehen.
In der Praxis können ein Datenblatt, ein Produktvergleich, eine Händlerunterlage und ein Online-Werbemittel gemeinsam in einem Kampagnenordner liegen. Ihre unterschiedliche Form ändert nichts daran, dass die Zuordnung des konkreten Modells und die Richtigkeit der beiden Energieetikettangaben nachvollziehbar bleiben müssen.
Reine interne Notizen sind damit nicht automatisch Werbematerial. Für die Freigabe ist vielmehr zu klären, welche Unterlage nach außen verwendet wird und ob sie ein bestimmtes Modell mit technischen oder energierelevanten Angaben bewirbt.
Die sicherste redaktionelle Kontrolle beginnt mit einem festen Datenpaket: Modellnummer, aktuelle Energieeffizienzklasse, verfügbares Klassenspektrum, Produktgruppe und Fundstelle des Etiketts. Dieses Paket wird mit jeder Werbeversion abgeglichen, bevor die Anzeige online geht.
Bei automatisierten Feeds oder mehreren Vertriebskanälen muss die Datenquelle versioniert werden. Ändert sich das Modell, das Etikett oder die Zuordnung der Produktgruppe, sind bestehende Werbemittel und Vorlagen erneut zu prüfen.
Eine interne Freigabe sollte die geprüfte Fassung eindeutig bezeichnen. Screenshot oder PDF, URL, Zeitpunkt, Modellnummer und verwendete Etikettquelle schaffen eine belastbare Rückfallbasis, falls später eine andere Anzeigeversion ausgespielt wird.
Eine Produktfamilie kann mehrere Modelle mit unterschiedlichen Klassen enthalten. Wird in der Werbung ein einzelnes Modell ausgewählt, müssen Klasse und Klassenspektrum genau zu diesem Modell gehören. Ein allgemeiner Wert für die Familie ist dafür keine ausreichende Dokumentation.
Bei dynamischen Anzeigen ist zusätzlich zu prüfen, ob das System Modell, Bild, Preis und Energieangaben gemeinsam austauscht. Ein technischer Fehler, der die Klasse eines anderen Modells anzeigt, lässt sich nicht durch einen richtigen Wert in der zentralen Datenbank ausgleichen, wenn die Werbefläche selbst eine falsche Kombination ausspielt.
Wenn die konkrete Zuordnung nicht feststeht, sollte die Veröffentlichung bis zur Klärung zurückgestellt werden. Das ist besonders wichtig, wenn eine Vorlage für viele Modelle wiederverwendet wird.
Für jede freigegebene Version sollten die sichtbare Werbefläche und die zugehörigen Modelldaten gemeinsam archiviert werden. Dazu gehören die konkrete URL oder der Ausspielkanal, ein Screenshot oder Export, der Prüfzeitpunkt, die Modellnummer sowie das Etikett und der einschlägige delegierte Rechtsakt.
Bei personalisierten oder kurzfristig wechselnden Anzeigen ist der Zeitpunkt besonders wichtig. Die Dokumentation muss erkennen lassen, welche Fassung geprüft wurde und welche Daten ihr zugrunde lagen. So bleibt eine spätere Korrektur auf die tatsächlich ausgespielte Version bezogen.
Die Nachweise ersetzen keine rechtliche Prüfung. Sie verhindern aber, dass eine spätere Kontrolle nur auf eine allgemeine Produktseite oder eine veraltete Vorlage zurückgreifen muss.
Vor der Veröffentlichung sollte die verantwortliche Person fünf Punkte in derselben Werbefassung kontrollieren: Wird ein bestimmtes Modell beworben? Ist die Energieeffizienzklasse dieses Modells richtig? Ist das verfügbare Klassenspektrum des passenden Etiketts angegeben? Sind beide Angaben visuell wahrnehmbar? Sind Modell, Etikett, delegierter Rechtsakt und Anzeigeversion dokumentiert?
Bleibt eine dieser Fragen offen, ist die Anzeige noch nicht freigabefertig. Bei mehreren Varianten ist die Prüfung pro Modell zu wiederholen. Ein allgemeiner Freigabevermerk für die Produktfamilie reicht nur dann als interne Organisation, wenn die konkrete Zuordnung und die einzelnen Werbefassungen trotzdem nachvollziehbar geprüft wurden.
Für die Abgrenzung zu anderen Umweltangaben kann zusätzlich der Beitrag Green Claims prüfen herangezogen werden. Die Prüfung der Energieeffizienzklasse bleibt davon getrennt.
Die Bestimmung betrifft visuell wahrnehmbare Werbung und technisches Werbematerial für ein bestimmtes Modell eines energieverbrauchsrelevanten Produkts. Andere Umwelt- oder Produkteigenschaften können nach weiteren Vorschriften zu prüfen sein.
Art. 6 lit. a verlangt die Energieeffizienzklasse und das verfügbare Klassenspektrum auf dem Etikett. Welche Skala für das konkrete Produkt gilt, ergibt sich aus dem einschlägigen delegierten Rechtsakt. Eine A-bis-G-Angabe darf daher nicht ungeprüft als allgemeine Vorlage verwendet werden.
Ein Link kann zusätzliche Information bereitstellen. Er ersetzt nicht automatisch die Prüfung, ob Klasse und Klassenspektrum in der visuell wahrnehmbaren Werbung selbst angegeben sind. Für weitere Kennzeichnungspflichten sind die produktbezogenen Vorschriften gesondert zu prüfen.
Ordnen Sie jedes beworbene Modell seiner eigenen Klasse und dem passenden Klassenspektrum zu. Eine gemeinsame Familienangabe ist riskant, wenn die Modelle unterschiedliche Etikettangaben haben oder die konkrete Zuordnung in der Werbefassung nicht erkennbar ist.
Sichern Sie die Werbefassung, die Modellnummer, das aktuelle Energieetikett, das einschlägige Klassenspektrum, den identifizierten delegierten Rechtsakt und den Prüfzeitpunkt. Bei dynamischen Anzeigen sollte zusätzlich die konkrete Ausspielung dokumentiert werden.
Aussage, Nachweis und Umfang von Umweltwerbung einordnen.
Herkunft, Aussage und Nachweis von Siegeln prüfen.
Fundstelle, Modellbezug und Aktualität dokumentieren.
Nachweis und Aussageumfang bei Umweltangaben trennen.
Produktdarstellung und konkrete Verfügbarkeit abgleichen.
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