Jede Umweltaussage hat einen Bezugspunkt. Vor der Freigabe sollte schriftlich festgehalten werden, ob sich die Aussage auf ein einzelnes Produkt, eine Produktlinie, ein Unternehmen, einen Standort oder einen Konzern bezieht. Ohne diese Zuordnung entsteht schnell der Eindruck einer allgemeinen Aussage, die tatsächlich nur einen kleinen Teil abdeckt.
Der Lebenszyklus ist ebenfalls entscheidend. Rohstoffgewinnung, Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung können unterschiedlich bilanziert sein. Eine Aussage über den Herstellungsprozess ist nicht identisch mit einer Aussage über das gesamte Produktleben. Werden nur einzelne Abschnitte betrachtet, muss dies für den Adressaten erkennbar bleiben.
Zu jedem Bezugspunkt gehören Metrik, Basislinie, Zeitraum und Geografie. Erst wenn feststeht, ob eine absolute oder eine relative Reduktion gemeint ist, welches Vergleichsjahr zugrunde liegt und für welches Gebiet die Berechnung gilt, kann eine sprachliche Fassung sinnvoll geprüft werden.