Eine Genehmigung ist kein allgemeiner Freibrief. Viele Zeichen dürfen nur für ein bestimmtes Unternehmen, eine konkrete Produktlinie, einen Standort oder einen geprüften Prozess verwendet werden. Wird ein Zeichen auf andere Waren, Konzernunternehmen oder neue Verpackungen übertragen, kann die tatsächliche Freigabe überschritten sein.
Auch die grafische Verwendung kann geregelt sein. Größe, Farbe, Zusatztext, Registriernummer, Fundstelle und räumliche Nähe zum geprüften Produkt können Teil der Nutzungsbedingungen sein. Ein echtes Zeichen kann dadurch irreführend eingesetzt werden, dass es im Shop oder auf einer Übersichtsseite eine viel breitere Bestätigung vermittelt als die Genehmigung trägt.
Die Freigabeakte sollte daher nicht nur das Zertifikat enthalten. Benötigt werden der vollständige Vertrag oder die Nutzungsordnung, Anhänge mit Produktbezug, Laufzeit, Verlängerung, Prüfumfang und erlaubte Kanäle. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die konkrete Anzeige, Verpackung oder Landingpage gedeckt ist.