Die Prüfung braucht den Rabatt in seiner tatsächlich angewendeten Fassung. Zu sichern sind Vereinbarung, Preislisten, Rabattstaffel, Schwellenwerte, Bezugsquoten, Referenzzeiträume, Rückvergütungen und jede Regel zur nachträglichen Abrechnung. Entwürfe und spätere Änderungen sollten von der jeweils geltenden Fassung getrennt bleiben.
Für die Marktseite sind Produkt- und Gebietsabgrenzung, Marktanteile, Wettbewerber, verfügbare Alternativen, Wechselkosten, Lieferkapazitäten und Abnehmerabhängigkeiten relevant. Bei den Abnehmern sollten Bedarf, tatsächlich bezogene Mengen, verlagbare Mengen und die wirtschaftliche Bedeutung des Vorteils nachvollziehbar sein.
Rechnungen und Tabellen zeigen den Preis, erklären aber nicht immer die Bindungswirkung. Ergänzend gehören E-Mails, Gesprächsnotizen, interne Freigaben, Vertriebsanweisungen, Prognosen, Beschwerdeunterlagen und Datenexporte in die Akte. Eine Chronologie verbindet die Bedingungen des Rabatts mit den tatsächlichen Abnahmeentscheidungen.
Wird eine mögliche Schädigung eines Mitbewerbers geltend gemacht, sind Marktveränderungen, verlorene Aufträge, gescheiterte Expansionsversuche und alternative Erklärungen getrennt zu dokumentieren. Der Beitrag zum Kartellschadenersatz nach einer Preisabsprache behandelt den davon abweichenden Anspruchspfad für Schäden.