Ein tragfähiger Kooperationsvertrag regelt Kooperationsform, Umfang der Beiträge, Kanäle, Zeitraum, Gegenleistung, Kennzeichnungssprache, Freigabeprozess, Nutzungsrechte und den Umgang mit späteren Änderungen. Er beschreibt außerdem, welche redaktionellen Vorgaben das Unternehmen macht und welche Entscheidungen beim Creator bleiben. Ohne diese Trennung entstehen später Streitfragen über verschleierte Werbeabsicht.
Das Briefing sollte für jeden Beitrag klar sein. Sinnvoll sind Angaben zu Produkt, Kernaussage, Pflichtelementen wie Hashtag oder Verlinkung, Kennzeichnung, Zeitpunkt der Veröffentlichung und geplanten Formaten. Freigaben sollten schriftlich erfolgen, damit später nachvollziehbar bleibt, welche Fassung tatsächlich freigegeben war. Das gilt gerade für Story-Formate, in denen sich Inhalte schnell ändern lassen.
Content-Rechte und Löschung gehören ebenfalls in den Vertrag. Wer eine Fassung später von einer Landingpage nehmen oder in bezahlten Anzeigen verwenden möchte, braucht klare Regelungen zu Umfang, Dauer und Widerruf. Fehlen diese Regelungen, entsteht bei Beanstandungen zusätzlicher Aufwand und Unsicherheit über zulässige Reaktionsschritte.