Der Gesetzesmaßstab lautet, dass künftige Zuwiderhandlungen ausgeschlossen werden sollen. Daraus folgt für die praktische Prüfung, dass eine Zusage den betroffenen Geschäftsprozess, das künftig erwartete Verhalten und die Umsetzung erkennen lassen muss. Formulierungen wie „wettbewerbskonform handeln“ reichen für sich genommen meist nicht aus, wenn die konkrete Risikosituation dadurch offenbleibt.
Sinnvoll zu prüfen sind etwa Zuständigkeiten, Freigabeschritte, Schulungen, technische Sperren, Dokumentationspflichten und interne Kontrollen. Diese Elemente sind keine automatisch vorgeschriebenen Bausteine jeder Zusage. Sie können aber zeigen, wie die zugesagte Änderung im Unternehmen tatsächlich wirksam werden soll und wie Abweichungen erkannt werden können.
Auch der zeitliche und sachliche Umfang muss verständlich sein. Die Zusage sollte erkennen lassen, welche Produkte, Kundengruppen, Märkte, Vertriebskanäle oder Kommunikationswege erfasst sind. Ein enger Wortlaut kann wirkungslos bleiben, wenn das beanstandete Verhalten über eine nicht erfasste Ausweichroute fortgesetzt werden könnte.
Vor der Vorlage sollten daher Ausgangslage, Risiko, konkrete Maßnahme, Verantwortlichkeit und Nachweis jeweils getrennt dokumentiert werden. Das erleichtert die gerichtliche Prüfung und schafft eine Grundlage für den Fall, dass die Einhaltung später bestritten wird.