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Werbung mit KI-generierten Leistungsversprechen: Nachweis und Transparenz sichern

KI-generierte Werbeaussagen zu Leistung, Sicherheit und Nachhaltigkeit nach § 2 UWG prüfen, belegen, freigeben und bei Fehlern nachvollziehbar korrigieren.

, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

KI kann in wenigen Sekunden Werbeaussagen zu Leistung, Sicherheit oder Nachhaltigkeit erzeugen. Die Geschwindigkeit der Erstellung ändert nichts an der rechtlichen Prüfung. Unternehmen müssen den konkreten Wortlaut, das beworbene Produkt und die dafür vorhandenen Nachweise zusammen beurteilen.

§ 2 UWG knüpft an die irreführende Geschäftspraktik und die geschäftliche Entscheidung des Marktteilnehmers an. Für Leistungsversprechen sind vor allem wesentliche Produktmerkmale sowie die Merkmale von Tests und Untersuchungen relevant. Die Herkunft des Textes aus einem Sprachmodell entscheidet daher nicht über die Zulässigkeit.

Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen KI-generierte Tatsachenbehauptungen vor der Veröffentlichung einordnen, Belege anlegen, externe Dienstleister einbinden und Fehler in laufenden Kampagnen nachvollziehbar korrigieren. Im Mittelpunkt stehen überprüfbare Aussagen und ihre tatsächliche Darstellung im Werbemittel.

Grundregel: Eine automatisch erzeugte Aussage braucht dieselbe Sachprüfung wie jede andere Werbeaussage. Entscheidend sind der konkrete Inhalt, der Gesamteindruck, die tatsächlichen Eigenschaften des Produkts und die Belege im Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Erste Orientierung

In welchem Stadium befindet sich die Werbeaussage?

Der kurze Prüfpfad unterscheidet eine geplante Veröffentlichung, eine laufende Kampagne und eine bereits eingelangte Beanstandung. Danach können Sie die relevanten Informationen geordnet an die Kanzlei übermitteln.

Wortlaut, Belege, Freigabe und Ausspielung bestimmen die erste rechtliche Prüfung.

01 Frage 1

In welchem Stadium befindet sich die Werbeaussage?

Für die erste Einordnung sind Wortlaut, Produkt, Zielgruppe, Belege, Freigaben und die konkrete Ausspielung entscheidend.

Erste Orientierung

In welchem Stadium befindet sich die Werbeaussage?

01

Vor der Veröffentlichung braucht jede konkrete Tatsachenbehauptung eine nachvollziehbare Belegkette.

Ordnen Sie Aussage, Produktvariante, Bedingungen, Messmethode, Zeitraum, Zielgruppe und Freigabe. Prüfen Sie, ob die Aussage auch im Zusammenspiel mit Bild, Überschrift und Einschränkungen zutrifft.

02

Bei einer laufenden Kampagne müssen sichtbare Varianten und die zugrunde liegenden Modell- und Belegstände zusammengeführt werden.

Sichern Sie Anzeigen, Landingpages, Ausspielungsregeln, Modellversion, Eingabedatenkategorien, Testergebnisse und Änderungsprotokolle. Halten Sie fest, welche Fassung wann für welche Zielgruppe sichtbar war.

03

Nach einer Beanstandung ist zuerst die konkrete Aussage mit ihrer damaligen Beleg- und Freigabelage zu sichern.

Bewahren Sie das vollständige Schreiben, die beanstandete Werbefassung, die verwendeten Nachweise und die Freigaben. Erst danach sollte über Korrektur, Anpassung oder eine weitergehende Reaktion entschieden werden.

Der Rechtsrahmen für KI-generierte Werbeaussagen

Nach § 2 Abs 1 UWG ist eine Geschäftspraktik irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, Marktteilnehmer über einen relevanten Punkt zu täuschen und dadurch zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen. Bei Leistungsversprechen stehen die wesentlichen Merkmale des Produkts sowie die Merkmale von Tests oder Untersuchungen im Vordergrund.

Die Vorschrift fragt nach dem Inhalt und der Wirkung der Werbeaussage. Ein Sprachmodell ist weder eine eigene Rechtfertigung noch ein Ersatz für die Prüfung. Auch eine Aussage, die technisch plausibel klingt, kann unzutreffend sein, wenn sie eine nicht vorhandene Eigenschaft, eine ungesicherte Messung oder eine zu weit gehende Schlussfolgerung enthält.

Zu prüfen ist außerdem der gesamte Auftritt. Überschrift, Bild, Zahlen, Einschränkungen, Linkziel und Auswahl der Zielgruppe können gemeinsam einen anderen Eindruck vermitteln als ein einzelner Satz. Die Werbeaussage muss deshalb in der Fassung geprüft werden, in der sie tatsächlich erscheint.

Leistungsversprechen prüfbar und begrenzt formulieren

Ein Leistungsversprechen lässt sich nur mit einem klaren Vergleichsmaßstab prüfen. Dokumentieren Sie, welche Leistung gemeint ist, unter welchen Bedingungen sie erreicht werden soll, welcher Zeitraum gilt und welche Produktvariante untersucht wurde. Angaben wie „doppelt so schnell“ oder „für jeden Einsatz geeignet“ brauchen eine konkrete Tatsachengrundlage.

Messmethode, Testaufbau und Ergebnis müssen zur Aussage passen. Ein Test mit einer bestimmten Gerätekonfiguration oder einer kleinen Stichprobe trägt nicht automatisch eine allgemeine Zusage für alle Nutzer. Auch ein Durchschnittswert darf nicht so dargestellt werden, als werde er von jedem Kunden erreicht.

Die Werbeaussagen-Selbstcheck hilft, Wortlaut, Zielgruppe, Einschränkungen und Nachweise zu ordnen. Für KI-Texte sollte zusätzlich festgehalten werden, welche Daten oder Vorgaben die Aussage ausgelöst haben und wer sie fachlich freigegeben hat.

Sicherheitsaussagen mit ihrem Anwendungsbereich abgleichen

Sicherheitsversprechen erzeugen häufig eine besonders starke Erwartung. Formulierungen wie „sicher“, „risikofrei“ oder „schützt zuverlässig“ können über die Eigenschaften und die Risiken eines Produkts täuschen, wenn sie weder den vorgesehenen Gebrauch noch die bekannten Grenzen erkennen lassen.

Die Belegprüfung muss den konkreten Anwendungsbereich erfassen. Dazu gehören Produktversion, Norm- oder Testgrundlage, geprüfte Bedingungen, relevante Ausnahmen und der Zeitraum, in dem das Ergebnis gilt. Eine technische Freigabe für einen bestimmten Einsatz trägt keine uneingeschränkte Zusage für jede Situation.

Bei automatisch erzeugten Varianten darf sich die Aussage nicht durch Zielgruppenansprache oder Kürzung verstärken. Ein kurzer Werbesatz kann eine Einschränkung aus dem Ausgangstext entfernen. Prüfen Sie daher jede ausgelieferte Variante und bewahren Sie die dazugehörige Freigabe auf.

Nachhaltigkeitsversprechen mit belastbaren Daten belegen

Aussagen zu Nachhaltigkeit, Umweltwirkung oder Klimaschutz sind ebenfalls Tatsachenbehauptungen, wenn sie beim Publikum eine überprüfbare Eigenschaft des Produkts oder des Unternehmens vermitteln. Begriffe wie „klimafreundlich“, „ressourcenschonend“ oder „nachhaltig“ brauchen deshalb einen klaren Bezugspunkt.

Das Unternehmen sollte festhalten, worauf sich die Aussage bezieht: Produkt, Verpackung, Herstellung, Transport oder gesamter Lebenszyklus. Datenquelle, Berechnung, Zeitraum und einbezogene Faktoren müssen zur Reichweite der Behauptung passen. Eine einzelne Verbesserung rechtfertigt keine allgemeine Aussage über die gesamte Umweltwirkung.

Der Beitrag zu Green Claims und Umweltwerbung vertieft die Prüfung umweltbezogener Werbeaussagen. Für eine KI-generierte Formulierung gilt auch hier: Der Text darf vorhandene Daten sprachlich aufbereiten, aber keine fehlenden Daten ersetzen.

Verantwortung bei Modell, Plattform und Agentur klären

In der Praxis stammen KI-Texte oft aus einer Plattform, einem Agenturprozess oder einem internen System. Für die rechtliche Prüfung muss deshalb nachvollziehbar bleiben, wer das Produkt beschrieben, die Daten bereitgestellt, den Text freigegeben und die Anzeige veröffentlicht hat.

Ein Vertrag mit einem Anbieter oder einer Agentur beantwortet nicht automatisch, ob eine Aussage sachlich stimmt. Das Unternehmen sollte Anforderungen an Datenqualität, Freigabe, Änderungsprotokoll und Korrektur festlegen. Bei externen Modellen gehört auch die Frage dazu, welche Ausgangsdaten verarbeitet wurden und ob das Ergebnis auf die richtige Produktversion bezogen ist.

Die Rollen müssen im Einzelfall nicht alle bei derselben Person liegen. Sie sollten aber so dokumentiert sein, dass sich der Weg von der Quelle bis zur veröffentlichten Aussage rekonstruieren lässt. Eine rein technische Protokollierung ohne den finalen Werbewortlaut reicht dafür regelmäßig nicht.

Freigabeprozess und Versionen nachvollziehbar dokumentieren

Ein belastbarer Freigabeprozess beginnt mit dem Claim-Briefing. Darin stehen Produkt, Zielgruppe, gewünschte Aussage, Bedingungen, Belege und zulässige Einschränkungen. Danach wird der KI-Entwurf gegen die Unterlagen geprüft und in der konkreten Anzeige oder Landingpage nochmals gelesen.

Speichern Sie die verwendete Modell- oder Promptversion, die Eingabedaten, den Entwurf, die fachliche Prüfung, die freigegebene Fassung und den Veröffentlichungszeitpunkt. Bei dynamischen Anzeigen gehören auch Zielgruppenregeln, Ausspielungsvarianten und die Änderungslogik in die Akte.

Die Prüfung von Influencer-Werbung zeigt beispielhaft, weshalb der kommerzielle Kontext und die konkrete Darstellung gemeinsam betrachtet werden müssen. Bei KI-Kampagnen gilt dasselbe für die Verbindung von Inhalt, Kanal und Freigabe.

Fehler in laufenden Kampagnen korrigieren

Entdeckt ein Unternehmen eine unrichtige oder zu weit gehende Aussage, sollte es zunächst die betroffenen Werbemittel und ihre Ausspielung sichern. Die ursprüngliche Fassung, der Zeitpunkt und die betroffenen Zielgruppen dürfen nicht durch eine bloße Überschreibung verloren gehen.

Danach ist die konkrete Abweichung zu bestimmen. Betrifft sie nur einen Begriff, eine Produktvariante oder eine fehlende Einschränkung, kann die Korrektur anders aussehen als bei einer fehlenden Testgrundlage. Prüfen Sie auch automatisch erzeugte Varianten, Übersetzungen, Landingpages und bereits weiterverwendete Textbausteine.

Eine neue Fassung braucht eine eigene Freigabe und eine klare Änderungsnotiz. Ob zusätzlich eine Information von Kunden, Plattformen oder Geschäftspartnern erforderlich ist, hängt von Reichweite, Inhalt und den Umständen ab. Der Beitrag zu Kundenbewertungen und Nachweisen verdeutlicht, warum die frühere sichtbare Fassung auch nach einer Korrektur erhalten bleiben sollte.

FAQ

Häufige Fragen zu KI-generierten Werbeaussagen

Sind KI-generierte Werbeaussagen nach § 2 UWG automatisch unzulässig? +

Nein. § 2 UWG stellt auf den Inhalt, den Gesamteindruck und die Eignung zur Täuschung ab. Die Aussage muss mit den Eigenschaften des Produkts, den Tests und den sonstigen Angaben übereinstimmen. Die Verwendung eines KI-Systems ersetzt diese Prüfung nicht.

Wer muss eine KI-generierte Leistungsbehauptung prüfen? +

Das hängt von der konkreten Organisation ab. Das Unternehmen sollte jedenfalls sicherstellen, dass Wortlaut, Produktbezug, Nachweise und Freigabe einer fachlichen Prüfung unterliegen. Anbieter oder Agenturen können Aufgaben übernehmen, die Verantwortung für eine sachlich falsche Werbeaussage wird dadurch nicht automatisch verlagert.

Welche Nachweise sollten Unternehmen aufbewahren? +

Sinnvoll sind die konkrete Werbefassung, Produkt- und Testunterlagen, Messmethode, Zeitraum, Modell- oder Promptversion, Eingabedaten, Freigaben, Ausspielungsvarianten und Änderungsprotokolle. Bei einer Beanstandung gehören auch das Schreiben und die damals sichtbare Version in die Akte.

Reicht ein Hinweis, dass der Text von einer KI stammt? +

Ein solcher Hinweis beantwortet nicht, ob die Aussage über das Produkt zutrifft. Für die Prüfung sind der konkrete Inhalt, sein Gesamteindruck, die tatsächlichen Bedingungen und die vorhandenen Belege maßgeblich.

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