Erstens ist die wirtschaftliche Verbindung zu klären. Wer zahlt wem, wofür und auf welcher Grundlage? Gehört die Zahlung unmittelbar zum konkreten Beitrag oder zu einer Kampagne mit mehreren Veröffentlichungen? Auch eine Sachleistung sollte erfasst werden, wenn sie die Veröffentlichung ermöglicht oder inhaltlich beeinflusst.
Zweitens ist der Inhalt zu prüfen. Enthält er eine Empfehlung, eine Produktdarstellung, einen Preisvorteil, eine Verlinkung oder eine andere Aussage, die den Absatz eines Produkts oder einer Dienstleistung fördern soll? Eine redaktionelle Form, ein neutraler Ton oder die Mitarbeit einer Redaktion ändern nichts daran, dass der Inhalt Verkaufsförderung sein kann.
Drittens zählt das Umfeld. Erscheint der Beitrag neben unabhängigen Nachrichten, Fachbeiträgen oder Tests? Gibt es eine Rubrik, ein Layout oder eine Überschrift, die redaktionelle Unabhängigkeit signalisiert? Die Kennzeichnung muss gerade dort deutlich sein, wo das Umfeld einen anderen Eindruck erzeugt.
Viertens muss die Sichtbarkeit aus Sicht des Publikums bewertet werden. Ein Hinweis in einer schwer auffindbaren Unterseite, in einem allgemeinen Medienkit oder erst am Ende eines langen Textes reicht nicht ohne Weiteres. Die Offenlegung muss im konkreten Beitrag wahrgenommen werden können, bevor die werbliche Information ihre Wirkung entfaltet.