Vor der Veröffentlichung sollte eine Vergleichsmatrix vorliegen. Sie nennt jedes eigene Angebot, das Vergleichsangebot, das konkrete Merkmal, den Stichtag, die Quelle und die zulässige Aussage. Zusätzlich gehört hinein, welche Einschränkung sichtbar sein muss und auf welcher Zielseite die ausführliche Erklärung steht.
Bewahren Sie die tatsächlich freigegebene Fassung auf. Dazu gehören Anzeige, Video, Social-Media-Variante, Landingpage, Newsletter, Drucksorten und die jeweiligen Zielgruppen. Wenn eine Agentur die Kampagne ändert, sollte die neue Version erneut gegen Matrix und Belegkette geprüft werden.
Die Matrix ist kein Ersatz für eine rechtliche Prüfung. Sie verhindert aber, dass ein Datenblatt, ein Entwurf und die veröffentlichte Werbeaussage unbemerkt voneinander abweichen. Gerade bei dynamischen Onlinekampagnen müssen Zeit, Kanal und Version eindeutig zugeordnet sein.