Im Online-Shop kann sich der Preis durch Gutschein, Kundenkonto, App, Liefergebiet oder automatisierte Kampagne unterscheiden. Für die Beurteilung ist daher festzuhalten, welcher Preis allgemein sichtbar war und welche Bedingungen für eine Ermäßigung galten. Ein Rabatt, der nur mit einem personalisierten Code erreichbar ist, darf nicht ohne weitere Erklärung als allgemeiner Bestpreis erscheinen.
Im Geschäftslokal kommen Preisschild, Regalwerbung, Handzettel und Kassenpreis zusammen. Die ausgezeichnete Ware, der Zeitpunkt der Entnahme und der tatsächlich verlangte Preis müssen zusammenpassen. Bei Marktplätzen ist zusätzlich zu klären, wer als Verkäufer auftritt und ob die Werbung vom Händler oder vom Plattformbetreiber gesteuert wird.
Die Daten sollten nicht erst im Streitfall zusammengesucht werden. Sinnvoll ist eine Freigabeakte mit Artikelnummer, Kanal, Zeitfenster, niedrigstem Preis, Berechnung, Werbemittel und verantwortlicher Freigabe. So lässt sich vor der Veröffentlichung prüfen, ob die Aussage auch bei mobilen Ansichten und verkürzten Social-Media-Formaten verständlich bleibt.