Sichern Sie zuerst die Nachricht über die Kontomaßnahme mit Absender, Datum, Uhrzeit und vollständigem Inhalt. Speichern Sie zusätzlich die Ansicht des Händlerkontos, die betroffenen Angebote, die Sichtbarkeit in Suchergebnissen, offene Bestellungen und die Auswirkungen auf Nachrichten, Zahlungen oder Auszahlungen. Screenshots sollten durch exportierbare Nachrichten und gespeicherte Dateien ergänzt werden.
Für die rechtliche Einordnung sind die zum Zeitpunkt der Maßnahme geltenden Geschäftsbedingungen wichtig. Halten Sie Version, Änderungsmitteilung und die Regel fest, auf die der Anbieter verweist. Ergänzen Sie eigene Angebote, Produktdaten, Kommunikation mit dem Anbieter, Hinweise von Kunden und jede Mitteilung Dritter. Ändern Sie die Originale nicht, sondern arbeiten Sie mit Kopien und einer Chronologie.
Bei einer Aufhebung der Maßnahme ist der frühere Datenzugang ein eigener Prüfpunkt. Artikel 4 Absatz 3 nennt personenbezogene und sonstige Daten, die vor dem Wirksamwerden durch die Nutzung des Dienstes generiert wurden. Die P2B-Verordnung ersetzt dabei nicht die Datenschutzregeln. Für eine Beschwerde genügt zunächst die genaue Beschreibung, welche Daten und Funktionen praktisch nicht mehr erreichbar sind.