Zur Anzeige gehören die gesicherte Onlinefassung und ihre Änderungsstände. Zur Richtigkeit der Kennzahlen gehören der Energieausweis, sein Ausstellungsdatum, der darin erfasste Gebäudeteil und die Zuordnung zum Inserat. Wenn diese Unterlagen den behaupteten Fehler nicht erklären, ist eine nachvollziehbare fachliche Gegenüberstellung nötig. Der Screenshot hält den angezeigten Inhalt fest; die Richtigkeit der Energieangabe ergibt sich erst aus dem Abgleich mit den passenden Unterlagen.
Dokumentieren Sie außerdem, weshalb die Zahl für Interessenten im konkreten Angebot erheblich sein konnte. Für den Anspruch nach § 14 UWG ist getrennt davon festzuhalten, welche gleichartigen oder verwandten Leistungen das klagende Unternehmen am Markt anbietet. Die gesetzlichen Voraussetzungen richten sich nach dem Marktverhältnis und dem Inhalt der beanstandeten Anzeige, nicht nach einer allgemeinen Unzufriedenheit mit einem Mitbewerber.