Die Bestandskundenausnahme greift nur für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen. Was ähnlich ist, ergibt sich aus dem konkreten Nutzungsumfeld und der Erwartung der Kundin oder des Kunden beim ursprünglichen Vertrag. Eine kurze Zuordnungslogik im CRM hilft, Segmente rechtssicher zu bilden und dokumentiert die Grundlage der Auswahl.
Newsletter mit gemischtem Inhalt sind besonders sensibel. Sobald eine redaktionelle Nachricht ein Angebot, einen Rabatt oder einen Kaufanreiz enthält, wird sie als kommerzielle Kommunikation behandelt. Die Trennung zwischen Information und Werbung sollte klar erkennbar sein. Reine Vertragsinformationen wie Vertragsbestätigungen oder Sicherheitsmeldungen bleiben zulässig, wenn sie keine zusätzliche Werbung tragen.
Der Werbeaussagen-Selbstcheck ordnet Aussageart, Zielgruppe, Nachweise und sichtbare Einschränkungen. Für eine E-Mail-Kampagne sollte zusätzlich festgehalten werden, aus welchem Segment die Empfängerinnen und Empfänger stammen, welche Kundenbeziehung besteht und wie die Ähnlichkeit zum ursprünglichen Kauf begründet wird.