Geschäftsgeheimnisse wirksam schützen
Prüfen Sie Schritt für Schritt, ob vertrauliche Informationen im Arbeitsalltag erkennbar abgegrenzt, nur gezielt zugänglich und nachvollziehbar geschützt sind.
Ein Geschäftsgeheimnis setzt nach § 26b UWG nicht nur eine geheime Information mit wirtschaftlichem Wert voraus. Der Inhaber muss auch den Umständen entsprechende angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen haben. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt daher von der Information, ihrem Wert, dem Kreis der Zugriffsberechtigten und den tatsächlichen Abläufen im Unternehmen ab.
Diese Checkliste konzentriert sich auf organisatorische und vertragliche Vorkehrungen. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung kann wichtig sein, ersetzt aber kein schlüssiges Schutzkonzept. Entscheidend ist, ob Regeln, Zugriffe und Reaktionen im Unternehmen tatsächlich zusammenpassen und später nachvollzogen werden können.
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01 Schutzwürdige Informationen bestimmen
Nicht jede interne Information ist automatisch ein Geschäftsgeheimnis. Beginnen Sie mit einer klaren Auswahl.
02 Zugriff gezielt begrenzen
Zugriff sollte sich am tatsächlichen Arbeitsbedarf orientieren und nicht allein an Abteilungsgrenzen.
03 Vertragliche Pflichten konkret regeln
Verträge sollten verständlich erkennen lassen, welche Informationen wofür verwendet werden dürfen.
04 Schutz im Arbeitsalltag verankern
Ein Schutzkonzept trägt nur, wenn Beschäftigte und Projektpartner wissen, wie sie damit arbeiten sollen.
05 Dienstleister und Projekte steuern
Bei externen Beteiligten müssen Vertrag, Technik und tatsächlicher Datenfluss zusammenpassen.
06 Maßnahmen und Vorfälle nachvollziehbar dokumentieren
Dokumentation hilft, Schutzmaßnahmen weiterzuentwickeln und im Konfliktfall Tatsachen zu belegen.
Warum die tatsächlichen Maßnahmen entscheidend sind
§ 26b UWG stellt auf Maßnahmen ab, die unter den konkreten Umständen angemessen sind. Ein starres Standardpaket gibt es deshalb nicht. Je wertvoller und leichter übertragbar eine Information ist, desto eher können abgestufte Zugriffsrechte, klare Vertragsregeln und eine nachvollziehbare Dokumentation erforderlich sein.
Auch bei einem guten Schutzkonzept ist eine spätere Nutzung oder Offenlegung nicht automatisch rechtswidrig. Das ist anhand von Informationsinhalt, Erwerb, Verhalten und den gesetzlichen Grenzen zu prüfen. Die Checkliste dient daher der Prävention und Dokumentation, nicht der Vorwegnahme eines rechtlichen Ergebnisses.
Diese Checkliste bietet allgemeine Orientierung. Sie garantiert weder die rechtliche Einordnung einer Information als Geschäftsgeheimnis noch den Erfolg von Ansprüchen. Welche Maßnahmen angemessen sind und welche Rechte im Einzelfall bestehen, muss anhand der konkreten Information, der tatsächlichen Abläufe und der Beweise geprüft werden.
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