Ordnen Sie Zulassung, Leistungsumfang, verantwortliche Person und Werbefassung.
Ordnen Sie Zulassung, Leistungsumfang, verantwortliche Person und Werbefassung.
Wie Unternehmen Angaben zu Befähigung, Status und Zulassung in der Werbung belegen.
, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
Eine Werbung kann Status, Zulassung oder Befähigung hervorheben. § 2 Abs 1 Z 6 UWG macht solche Angaben prüfungsrelevant, wenn sie Marktauftritt und Entscheidung beeinflussen können.
Prüfen Sie Aussage, Umfang, Standort, Zeitraum und tatsächliche Leistung gemeinsam.
Sichern Sie Bescheid, Registerauszug, Website, Anzeige und Freigabe.
Ordnen Sie Aussage, Berechtigung und Nachweise für den nächsten Prüfungsschritt.
Der Prüfpfad ist nur eine erste Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Der Prüfpfad ist nur eine erste Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Ordnen Sie Zulassung, Leistungsumfang, verantwortliche Person und Werbefassung.
Sichern Sie Anzeige, Zeitraum, Reichweite und tatsächlich angebotene Leistung.
Trennen Sie Wortlaut, behördlichen Status und Marktauftritt.
Maßgeblich sind Wortlaut, tatsächlicher Status und der Gesamteindruck der Werbung.
Eine Zulassung kann räumlich, sachlich oder zeitlich begrenzt sein.
Bewahren Sie Anzeige, Landingpage, Registerunterlagen, Versionen und Freigaben.
Ordnen Sie Unternehmen, verantwortliche Person, Agentur und Plattform getrennt.
Korrektur, Unterlassung und weitere Ansprüche sind anhand der vollständigen Akte zu prüfen.
Erfassen Sie Aussage, Beleg, Leistungsumfang, Zeitraum, Adressaten und Veröffentlichung.
Sichern Sie Werbung, offizielle Nachweise, Leistungsbeschreibung, Versionen und Freigaben.
Nicht zwingend. Maßgeblich bleibt die konkrete Kommunikation.
Vergleichen Sie Aussage, Nachweis und aktuelle Leistung.
Themen
Schildern Sie uns kurz die Situation. Wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen erforderlich sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg Österreich
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