Wettbewerb
Aktuelles

Vertragsstrafe in der UWG-Unterlassungserklärung: Reichweite prüfen

Wie Unternehmen Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe und Wiederholung getrennt prüfen.

, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Eine Unterlassungserklärung bindet an ihren genauen Wortlaut. Eine zusätzlich vereinbarte Vertragsstrafe verlangt daneben eine eigene vertragliche Prüfung.

§ 15 UWG und § 1336 ABGB stehen deshalb nicht für dasselbe.

Sichern Sie Entwurf, Abmahnung, beanstandete Werbung und Versionen.

§ 15 UWG und § 1336 ABGB: Unterlassung und Vertragsstrafe sind getrennt zu prüfen.
Erste Orientierung

Welche Vertragsstrafe steht in einer UWG-Unterlassungserklärung?

Ordnen Sie Unterlassungserklärung, beanstandete Handlung und Nachweise.

Der Prüfpfad ist nur eine erste Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

01 Frage 1

Welche Vertragsstrafe steht in einer UWG-Unterlassungserklärung?

Der Prüfpfad ist nur eine erste Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Erste Orientierung

01

Prüfen Sie Wortlaut, Reichweite und Vertragsstrafe vor der Unterschrift.

Prüfen Sie Wortlaut, Reichweite und Vertragsstrafe vor der Unterschrift.

02

Sichern Sie Original, Zustellung, Handlung, Berechnung und Kommunikation.

Sichern Sie Original, Zustellung, Handlung, Berechnung und Kommunikation.

03

Ordnen Sie Erklärung, behauptete Wiederholung und Belege chronologisch.

Ordnen Sie Erklärung, behauptete Wiederholung und Belege chronologisch.

Rechtsrahmen und Grenze

§ 15 UWG betrifft Unterlassung und Beseitigung. Die Vertragsstrafe beruht auf einer Vereinbarung.

Wortlaut und Reichweite

Vergleichen Sie Produkt, Kanal, Adressaten, Zeitraum und konkrete Verpflichtung.

Originalfassung sichern

Bewahren Sie Abmahnung, Erklärung, Anlagen, Zustellung und Folgeversionen.

Rollen und Freigaben

Ordnen Sie Unternehmen, Rechtsabteilung, Agentur und Empfänger getrennt.

Reaktion

Unterlassung, Beseitigung und Vertragsstrafe haben unterschiedliche Anknüpfungspunkte.

Praktische Prüfliste

Erfassen Sie Erklärung, Handlung, Reichweite, Zeitpunkt, Verschulden und Berechnung.

Mögliche Einordnungen

Häufige Fragen zur Vertragsstrafe bei UWG-Unterlassung

Sind Unterlassung und Vertragsstrafe dasselbe? +

Nein. Die Vertragsstrafe hängt an einer gesonderten Vereinbarung.

Ist jede ähnliche Werbung eine Wiederholung? +

Das hängt vom Wortlaut und der konkreten Handlung ab.

Welche Unterlagen zählen? +

Sichern Sie Abmahnung, Erklärung, Zustellung, Werbung, Berechnung und Kommunikation.

Themen

UWGUnterlassungVertragsstrafeWettbewerbsrecht

Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Schildern Sie uns kurz die Situation. Wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen erforderlich sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

Kontakt

Sprechen wir über Ihren Fall.

Kanzlei

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg Österreich