Benötigt werden die beanstandete Werbung oder Mitteilung im Original, Informationen zu Zeitraum und Verbreitungsweg, belastbare Angaben zum erreichten Adressatenkreis sowie die bisherige Korrespondenz. Bei einem laufenden Verfahren kommen Klage, Begehren, Protokolle, Entscheidungen und Rechtsmittelschriften hinzu.
Hilfreich ist außerdem eine klare Beschreibung des gewünschten Aufklärungsergebnisses. Soll ein falscher Eindruck bei bestehenden Kunden korrigiert werden, betrifft der Fall eine breite Öffentlichkeit oder nur eine begrenzte Branche? Diese Frage beeinflusst die Prüfung von Medium und Umfang, ersetzt aber nicht die gerichtliche Entscheidung.
Wer bereits eine Veröffentlichungsermächtigung besitzt, sollte zusätzlich deren genauen Wortlaut, die festgelegte Frist, das bestimmte Medium und die Kostenregelung vorlegen. So lässt sich vermeiden, dass eine Veröffentlichung außerhalb der gerichtlichen Befugnis erfolgt.